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Finanzbuchhaltung

  • Erstellung der Finanzbuchhaltung im dafür vorgegebenen Rhythmus
    • Berücksichtigung des Anlagevermögens
    • unterjährige Bildung von Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten
    • Verwendung, Abgleich und Analyse von OPOS
    • unterjährige Einarbeitung der Warenbestände sowie der halbfertigen und fertigen Arbeiten
    • Einarbeitung der Ergebnisse der Lohnbuchhaltung sowie der Abgleich der dazugehörigen Kontenbewegungen
    • Hinweise zur Verbesserung der Belegaufbereitung
    • Prüfung der Eingangsrechnungen auf die Einhaltung der Voraussetzungen nach § 14 IV UStG
    • fristgerechte Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen
    • Überprüfung auf korrekte Steuereinbehalte bzw. -zahlungen
  • Prüfung und Verbesserung der durch den Unternehmer selbst erstellten Finanzbuchhaltung (Weiterbildung durch DATEV, Änderung in der Belegführung und Verbuchung etc.)
  • Digitale Finanzbuchführung - mit DATEV Unternehmen online

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